Online-Fundamt Österreich

Verloren

Suchen Sie in der zentralen Funddatenbank nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Ist die Suche erfolglos, können Sie schnell und einfach eine Verlustmeldung erstellen.

Gefunden

Geben Sie gefundene Gegenstände beim nächsten Fundamt ab, damit verlorene Handys, Brillen, Ausweise, Taschen ... an ihre Besitzer retourniert werden können.

Information

Mit fundamt.gv.at können jährlich an die 100.000 verlorene Gegenstände ihren Besitzern ausgehändigt werden. Basis ist die zentrale Online-Datenbank.

Ich habe etwas verloren

Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst.

Online suchen:

Sie können selbst in der Funddatenbank nach Ihrem Verlustgegenstand suchen und erhalten sofort eine Liste an Funden, die zu Ihrem gesuchten Gegenstand passen. Bei jedem Treffer gibt es ein Informationsblatt mit allen notwendigen Informationen, um das zuständige Fundamt zu kontaktieren.

Zur Online Suche >>

Verlustmeldung erstellen:

Wenn Sie Ihren Gegenstand auch durch die Online Suche nicht finden, können Sie auf der Trefferseite mit einem Klick auf "Neue Verlustmeldung erstellen" eine Verlustmeldung aufgeben, damit die zuständige Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

Die Servicehotline anrufen:

Die Fundwesen Service-Line 0900 600 200 (€ 1,36 pro Minute) hilft Ihnen telefonisch bei der Suche von verlorenen Gegenständen und steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Sich direkt an ein Fundamt wenden:

Sie finden eine Liste der Fundämter inklusive Kontaktdaten und Anschrift bei oesterreich.gv.at, dem Amtshelfer des Bundes.

Bitte beachten Sie die jeweils gültige COVID-19 Regelung für Parteienverkehr.

Ich habe den gesuchten Gegenstand wiedergefunden

Wunderbar! Wenn Sie eine Verlustmeldung erstellt haben, kann sie hier deaktiviert werden: Verlustmeldung deaktivieren

Ich habe etwas gefunden

Abgabepflicht

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Abgabestellen

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at, der Amtshelfer des Bundes. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Bitte beachten Sie die jeweils gültige COVID-19 Regelung für Parteienverkehr.

Finderlohn und Kostenersatz

Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).

Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert.
Rechenbeispiel: Sie haben einen verlorenen Mantel im Wert von EUR 3.000 gefunden: EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn.

Über fundamt.gv.at

fundamt.gv.at wird in acht Landeshauptstädten sowie über 500 Städten und Gemeinden mit insgesamt rund 4 Millionen Einwohnern verwendet. Außerdem verwalten die Österreichische Post und die Wiener Linien ihre Fundgegenstände mit dieser umfassenden Lösung. Fundamt.gv.at besteht aus der Bürger-Webplattform, der Fundwesen-Verwaltungssoftware für die Gemeinden sowie einer zentralen österreichweiten Datenbank.

Fundwesen in Österreich

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt. Das Fundwesen fällt seit 2003 ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Magistrate. Polizeidienststellen können daher keine Auskunft mehr über Funde erteilen. Funde werden bis zu einem Jahr nach Abgabe auf dem Fundamt verwahrt. Der Eigentumsanspruch des ursprünglichen Besitzers bleibt bis zur erfolgten Verwertung der Gegenstände aufrecht.

Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Dokumenten?

Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Wie gehe ich konkret vor, wenn ich etwas verloren habe?

Informationen zur Vorgangsweise, wenn Sie etwas verloren haben.

Welche Pflichten und Rechte habe ich, wenn ich etwas gefunden habe ?

Informationen zur Vorgangsweise, wenn Sie etwas gefunden haben.

Ihre Gemeinde oder ihr Unternehmen hat Interesse am Einsatz von fundamt.gv.at?

Weitere Informationen über die Funddatenbank.